Unsere Spezialisten für Bausparen beraten Sie kompetent in allen Fragen rund um das Bausparen, Wohnriester und
Baufinanzierungen. Vereinbaren Sie einen Termin.
Wir freuen uns auf Sie.
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Name | Björn Ochs Bezirksleiter |
| Bausparkasse Schwäbisch Hall | ||
| Kontakt-Formular | ||
| Telefon | 07946 / 9240-161 | |
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Name | Timo Kern Bezirksleiter |
| Bausparkasse Schwäbisch Hall | ||
| Kontakt-Formular | ||
| Telefon | 07942 / 9111-0 | |
Bausparen - werden Sie Bausparer und sichern Sie sich die staatliche Förderung
Ebnen Sie sich den Weg in Ihr Eigenheim und werden Sie Bausparer. Mit den niedrigen Bauspardarlehens-Zinsen von Schwäbisch Hall bekommen Sie einen kalkulierbaren Baustein für die Finanzierung Ihrer Immobilie.
Bausparen eignet sich für jedes Budget. Sie sparen über mehrere Jahre ein Guthaben an und erhalten dafür attraktive Zinsen. Auf diese Weise bilden Sie systematisch Eigenkapital für den Erwerb Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung. Und Sie tun etwas für Ihre Altersvorsorge: in den eigenen vier Wänden wohnen Sie im Alter mietfrei!
Staatliche Förderung: Der Staat unterstützt Sie gleich zweifach!
Ihre vermögenswirksamen Leistungen rundet der Staat mit der Arbeitnehmer-Sparzulage auf. Ab einem Alter von 16 Jahren zahlt er für Ihre Sparleistungen die Wohnungsbau-Prämie. Beide Förderungen erhalten Sie bei Berechtigung, sofern die gesetzlich geltenden Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Bausparvertrag mit unserem Partner Schwäbisch Hall
Bausparen eignet sich für jedes Budget. Sie sparen über mehrere Jahre ein Guthaben an und erhalten dafür attraktive Zinsen. Auf diese Weise bilden Sie systematisch Eigenkapital für den Erwerb Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung. Und Sie tun etwas für Ihre Altersvorsorge: in den eigenen vier Wänden wohnen Sie im Alter mietfrei!
Staatliche Förderung: Der Staat unterstützt Sie gleich zweifach!
Ihre vermögenswirksamen Leistungen rundet der Staat mit der Arbeitnehmer-Sparzulage auf. Ab einem Alter von 16 Jahren zahlt er für Ihre Sparleistungen die Wohnungsbau-Prämie. Beide Förderungen erhalten Sie bei Berechtigung, sofern die gesetzlich geltenden Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
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